Im Arbeitsgerichtsprozess ist eine echte Güteverhandlung dem eigentlichen Kammertermin vorgeschaltet. In diesem Termin geht es um eine grobe Prüfung dessen, was der Prozess an Argumenten bringen wird.
Eine Prüfung im Detail erfolgt (noch) nicht.
Im Arbeitsgerichtsprozess sind alle Beteiligten an einer schnellen Lösung interessiert. Auch die Richterbank, die immer auf einen Vergleich drängen wird, erhält sie doch so auf die schnellste und einfachste Weise einen abgeschlossenen Fall.
Die Entscheidung wird überdies relativ schnell getroffen, denn im Arbeitsgerichtsverfahren herrscht großes Gedränge vor den Gerichtssälen.
Eine Partei des Rechtsstreits ist also gut beraten, nicht nur den Sachverhalt aufzubereiten, sondern auch mögliche Lösungen bereits vorzubereiten.
Ein Zeugnisentwurf kann in einen Vergleich im Wortlaut aufgenommen werden. Ein späterer Zeugnisrechtsstreit entfällt. Gleiches gilt für eine Refernz. Der Arbeitnehmer kann sich so den Weg in eine neue Beschäftigung ebnen.
Eine Outplacementberatung kann nicht nur dem Arbeitnehmer einen Vorteil bringen.
Entscheidendes Kriterium wird aber immer das Geld sein. Welchen Betrag kann ein Arbeitnehmer fordern? Hier geistern die tollsten Zahlen durchs Land.
Die Faustformel lautet: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Ist der Arbeitnehmer erst ein oder zwei Jahre im Betrieb, kommen da keine großen Summen zusammen. Ein erfahrener Prozessanwalt kann hier mit einer geschickten Verfahrensstrategie die Summen leicht verdoppeln. Er wird nicht mit Vervielfältiger argumentieren, sondern mit Prozessrisiken. Seine Einschätzung muss dann auch hieb- und stichfest sein. Ziel ist es nicht, einen Basar zu eröffnen. Feilschen ist nicht saaltauglich. Sachliche Argumente verhelfen besser zum Erfolg. Den Richter zum Verbündeten machen, das ist das Ziel.
Parteien ohne anwaltliche Vertretung werden keinen Blumentopf gewinnen können. Es bedarf eines prozesserfahrenen Verhandlungsstrategen.