Abgrenzungskriterien Dienst-, Werk- und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Pro Werkvertrag in Abgrenzung zum Dienstvertrag:
- Zu erledigende Aufgabe und Umfang konkret festgelegt
- Fristen für Herstellung Erfolg
- Erfolgsabhängige Vergütung
- Übernahme Erfolgsrisiko (erfolgsorientierte Pflichten überwiegen)