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Smartphone, SMS – Job oder Gesundheit?

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird oftmals vernachlässigt. Nennen Sie es Betriebssicherungspflicht oder Fürsorgepflicht – der Satz „Es wird schon nichts passieren“ ist fatal – im wahrsten Sinne des Wortes.

Der Mitarbeiter fürchtet den Jobverlust mehr als den Tod! Das klingt absurd, ist wohl aber so. Anders kann man sich nicht erklären, dass die Autobahn mittlerweile nicht mehr nur rollendes Lager ist, sondern rollendes Büro zugleich.

Mitarbeiter nutzen Ihr Smartphone während des Fahrens! Der Facebookpost vom Stau auf der Autobahn ist keine Seltenheit!

„Tippen tötet“ lautet der schlichte Titel einer neuen Kampagne für sicheres Autofahren.

Wer im Straßenverkehr sein Smartphone nutzt, auch nur „um kurz die SMS zu lesen“, riskiert sein Leben – und das von anderen. Das schreckt aber offensichtlich nicht genügend ab.

Arbeitgeber erhalten Arbeitskraft durch Regelungen zur Nutzung von Smartphone und Tablet

Ihr Mitarbeiter riskiert einen 23-mal höheren Ausfall seiner Arbeitskraft, wenn er sein Smartphone zum lesen oder schreiben von Kurznachrichten nutzt. Das ist Ihr Kapital, das da auf’s Spiel gesetzt wird. Sie sollten gegensteuern UND müssen es vielleicht auch, spätestens dann, wenn die Kommunikation mit Ihrer Duldung geschieht, oder gar erwartete wird.

Verdeutlichen Sie sich folgende Zahlen:

Eine Kurznachricht bindet die Aufmerksamkeit für 5 Sekunden – 5 Sekunden, in denen man 70 Meter bei Tempo 50 zurücklegt, oder gar 180 Meter bei Tempo 130.

Die drohenden 60 EUR und ein Punkt in Flensburg schrecken die meisten Fahrer nicht mehr ab.

Der Jobverlust ist ein wirksamere Drohung. Das gilt also insbesondere auf Dienstfahrten und Fahrten mit dem Dienstfahrzeug. Nutzen Sie Aufklärung und Sanktion zu Erhaltung von Arbeitskraft und Leben!

Machen Sie eine strikte Vorgabe: Fahrtdauer größer 60 Minuten -> Pause nach 60 Minuten, Mail, SMS, … checken. Was sofort erledigt werden muss, erledigen (max. 5 Minuten pro Aufgabe). Dann Weiterfahrt – Nutzung des Smartphones, Tablets, … während der Fahrt ist strengstens untersagt ….

Diese Vorgaben müssen Sie dann auch umsetzen, regelmäßig schulden und kontrollieren.

Legen Sie sich eine Sanktionsleiter zu Recht und kommunizieren Sie diese den betroffenen Mitarbeitern rechtzeitig und konsequent!

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