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Wir beraten und vertreten Sie, engagiert und vertrauensvoll im

Arbeitsrecht und Vertragsrecht.

Wir erstellen, prüfen und beraten im Zusammenhang mit Arbeitsvertrag, Beendigung von Arbeitsverhältnissesn, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Änderungsvertrag, sowie Dienstanweisungen und Betriebsvereinbarungen.

Im Vertragsrecht beraten wir unsere Mandanten im Rahmen der Due Dilligence bei Unternehmenskäufen, Mergers & Acquisition.
Unseren arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ergänzen wird durch die Bereiche Strafrecht für Führungskräfte. Wir vertreten Mandanten in Strafsachen, begangen im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung.

Warum zum Anwalt und nicht googeln?
Semantik versteht der Computer nicht. Menschen neigen dazu nicht alles genau aufzuschreiben. Weil es in der Beratung und Unterstützung um zwischenmenschliches geht!

Sehen Sie hier meine Interviewserie von FECKE Coaching zum Thema kündigen:

Und informieren Sie sich über ein von uns mit entwickeltes Projekt zum Thema: Trennungsmanagement.

Was Sie von uns erwarten können:
1. Nutzenversprechen
Rechtssichere Beiträge zur Wertschöpfung durch sachgerechte und zukunftsorientierte  Lösungen.
2. Grundsätze
Ihr Interesse ist unser Auftrag.  Wir hören zu.  Wahrheit ist Klarheit.  Vertrauen ist oberstes Gut.
3. Kompetenzen
Arbeitsrecht,  Strafrecht für Führungskräfte,  Vertragsrecht

In der Regel begleiten Rechtsanwälte Arbeitsverhältnisse an zwei zentralen Punkten: beim Abschluss des Arbeitsvertrag und im Rahmen der Trennung. Die Personalarbeit kennt aber weitaus mehr Phasen und wir sind in allen Bereichen tätig.


Arbeitsverhältnis Lebenszyklus Genese Anfang Ende

Wir beraten sowohl Arbeitgeber und Führungskräfte als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte, Personalräte). Eine ausführliche Darstellung unseres Leistungsangebots, sowie unserer Erfahrung, finden Sie auf der Seite ->  Unsere Leistungen im Arbeitsrecht.