Arbeitnehmer ist, wer unselbstständige Dienstleistungen auf freiwilliger, vertraglicher Basis im Rahmen der von einem Dritten bestimmten Arbeitsorganisation zu erbringen verpflichtet ist und dabei den Weisungen seines Vertragspartners hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführungen Folge zu leisten hat.
Schreib einen KommentarRechtsanwalt Martin Kull Beiträge
Bei der echten Leiharbeit in Form der Kollegenhilfe wird der Arbeitnehmer überwiegend von seinem eigentlichen Arbeitgeber beschäftigt und nur gelegentlich – z. B. wegen Arbeitsmangels – mit seinem Einverständnis bei einem anderen Unternehmer tätig. Er kehrt danach wieder in den Betrieb seines Vertragspartners zurück.
Schreib einen KommentarDie Kündigung steht am Ende der Zusammenarbeit – so bisher jedenfalls. Die Arbeitswelt befindet sich jedoch im Umbruch. Eltern schulen ihre Kinder früher ein. G8…
Schreib einen KommentarHaben Sie die richtigen Mitarbeiter? Kompetenzmanagement ist eine Schlüsselaufgabe. Die Handlungskompetenz, beeinflusst durch Ideale und Werte, bestimmt darüber, ob ein Mitarbeiter situationsgerecht handelt und gegebenenfalls…
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