Bei der echten Leiharbeit in Form der Kollegenhilfe wird der Arbeitnehmer überwiegend von seinem eigentlichen Arbeitgeber beschäftigt und nur gelegentlich – z. B. wegen Arbeitsmangels – mit seinem Einverständnis bei einem anderen Unternehmer tätig. Er kehrt danach wieder in den Betrieb seines Vertragspartners zurück.
Schreib einen KommentarKategorie: Arbeitsrecht
Die Kündigung steht am Ende der Zusammenarbeit – so bisher jedenfalls. Die Arbeitswelt befindet sich jedoch im Umbruch. Eltern schulen ihre Kinder früher ein. G8…
Schreib einen KommentarHaben Sie die richtigen Mitarbeiter? Kompetenzmanagement ist eine Schlüsselaufgabe. Die Handlungskompetenz, beeinflusst durch Ideale und Werte, bestimmt darüber, ob ein Mitarbeiter situationsgerecht handelt und gegebenenfalls…
Kommentare sind geschlossenDie Kündigung ist eine – juristisch gesprochen – einseitige Willenserklärung. Sind zu Beginn eines Vertragsverhältnisses also noch zwei sich deckende Willenserklärungen erforderlich, kommt es am…
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