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Kompetenzmessung – Datenschutz

Haben Sie die richtigen Mitarbeiter?

Kompetenzmanagement ist eine Schlüsselaufgabe.

Die Handlungskompetenz, beeinflusst durch Ideale und Werte, bestimmt darüber, ob ein Mitarbeiter situationsgerecht handelt und gegebenenfalls seine Voraussetzungen an neue Aufgaben und Anforderungen „selbstorganisiert“ anpasst/weiterentwickelt. Die Handlungskompetenz wird in Fach- und Methodenkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz unterteilt. Fachlich-methodische Kompetenz bewirkt, dass sachliches und methodisches Wissen stets ergebnisorientiert angewandt wird. Selbstkompetenz bedeutet selbstkritisch, belastbar und ethisch zu handeln. Verlässlich, teamfähig und kooperativ sind sozial kompetente Menschen.

Kompetenzen erfassen, bewerten, entwickeln und nutzen sind Aufgaben des Kompetenzmanagements. Ein systematisches Vorgehen macht Kompetenzen im Unternehmen sichtbar. Die sichtbar gemachten Daten können bewertet werden – für das Unternehmen. Die Personalentscheidung (Auswahl, Einsatz, Beurteilung und (Be-) Förderung) fusst auf gesicherten Erkenntnissen. Angebote lassen sich anforderungs- und bedarfsgerecht sowie zukunftsorientiert auswählen. Führungskräfteentwicklung kann auf die Kompetenzprofile der Mitarbeiter zurecht geschnitten werden. Für variable Vergütungsmodelle stellt das Kompetenzmanagement gesicherte Daten zur Verfügung.

Es kommt also ganz entscheidend auf ein gutes Datenmaterial an. Doch darf diese Daten der Arbeitgeber ohne weiteres erheben? Welche Voraussetzungen sind zu schaffen? Wie kann die Mitarbeiterschaft motiviert werden, entsprechende Daten zu liefern?

Qualifikation und Kompetenz sind zwei paar Schuhe. Für die Frage nach der Kompetenz sind weite Bereiche des Mitarbeiters außerhalb des Arbeitsverhältnisses wichtig. Besteht ein Engagement im politischen Bereich? Sind Führungsaufgaben in Sportvereinen wahrgenommen worden? Vieles mehr trägt zum Kompetenzbild des Mitarbeiters bei. Da die Daten nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, ist allen Beteiligten angeraten, mittels Betriebsvereinbarung eine Basis für die Datenerhebung, -speicherung und -auswertung zu schaffen.

Zu regeln sind die Art und Weise der Datenerhebung. Die Form der Speicherung. Die Zugriffsrechte der im Betrieb beteiligten Gruppen, auch des Betriebsrats. Einsichtsrechte des Mitarbeiters. Datenbewertung und  -verwendung etwa im Bereich Führungskräfteentwicklung / Potentialanalyse. Zuletzt bedarf es eines Datenschutzkonzepts.

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